Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Lizenzklausel AGB (ohne Gewähr)

1. Urheberrecht & Nutzungsrecht

1.1 Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Mr. GRIPS weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber Mr. GRIPS zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in jeweils zu ermittelnder Höhe zu zahlen.

1.3 Mr. GRIPS überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Mr. GRIPS bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

1.4 Die Vergütung (Lizenz) für die Einräumung der Nutzungsrechte bestimmt sich durch Vereinbarung der Faktoren Nutzungsart (einfach oder ausschließlich) sowie durch Addition der Faktoren Nutzungsgebiet (räumlich), Nutzungsdauer (zeitlich) und Nutzungsumfang (inhaltlich). Der so entstehende Gesamtfaktor wird mit dem Zeitaufwand aus den Entwurfsarbeiten multipliziert. Durch diese vier Faktoren wird die jeweils schriftlich zu vereinbarende Nutzungsrechtseinräumung (Art, Gebiet, Dauer, Umfang) definiert. Die Nutzungsrechtseinräumung dokumentiert somit die unterschiedliche Wertschöpfung durch den Auftraggeber.

1.5 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Mr. GRIPS und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.6 Mr. GRIPS ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Mr. GRIPS zusätzlich zu der für die Leistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in jeweils zu ermittelnder Höhe zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Mr. GRIPS, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

1.7 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Mr. GRIPS formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Mr. GRIPS.

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